
|
|
Neuregelung der JahresabschlusspublizitätDas ab 1. Januar 2007 geltende Gesetz über elektronische Handelsregister und das Unternehmensregister (EHUG) bringt für die Abschlusspublizität und die offenlegungspflichtigen Unternehmen eine Reihe von wichtigen Änderungen. Die Handelsregister werden in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt. Die sich hieraus ergebenden Neuerungen im kurz erläutert:
Art, Zeitpunkt und Weg der Veröffentlichung Bis spätestens zum 31.12.2007 müssen die offenlegungspflichtigen Unternehmen ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers(eBAZ) einreichen. Dabei werden die Abschlüsse mittels bestimmter Dateiformate an den eBAZ eingereicht. Die Dateien sind unter www.handelsregister.de oder www.unternehmensregister.de für jedermann einsehbar. Anmerkung: Kleine Kapitalgesellschaften (< 4,015 Mio. Bilanzsumme, < 8 Mio. Umsatz < 50 Mitarbeiter) müssen lediglich eine vereinfachte Bilanz ohne Gewinn- und Verlustrechnung und mit verkürztem Anhang einreichen. Für Unternehmen, die ihre Bilanzen von ihrem Steuerberater erstellen lassen, wird dieser i.d.R. die entsprechende Übersendung der Daten übernehmen. Die Übersendung der Daten ist, abhängig von den eingereichten Dateiformaten, gebührenpflichtig. Wesentliche weitere Änderung ist, dass die jeweiligen Abschlüsse sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden müssen. Wie wird überprüft und sanktioniert? Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht bleibt es bei der Ahndung durch Festsetzung eines Ordnungsgeldes (zwischen 2.5000 € und 25.000 €). Das Verfahren ist von Amts wegen einzuleiten. Die Verfolgung erfolgt zentral über das Bundesamt für Justiz in Bonn. Ausführliche Informationen sind unter www.bmj.bund.de/ehug erhältlich. |
|
||