LAG Baden-Württemberg erkennt den Gewerkschaftsstatus der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) an
04.10.2004 - LAG Baden-Württemberg erkennt den Gewerkschaftsstatus der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) an
Am Freitag, 01. Oktober 2004, sprach das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg der CGM die Tariffähigkeit zu. Dieser Gerichtsbeschluß kann für die Zeitarbeitsunternehmen, die mit den Branchentarifverträgen der INZ e.V. (Nürnberg) oder der MVZ e.V. (Berlin) in der Personalpraxis arbeiten, als wichtiger Etappensieg gewertet werden. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Zeitarbeitsunternehmen, die mit der Tarifgemeinschaft CGZP seitens der Christlichen Gewerkschaften so genannte Haustarifverträge abgeschlossen haben.
Die IG Metall hat nach diversen Presseberichten zu folge den Gang vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt angekündigt. Laut Handelsblatt nannte die IG Metall die Entscheidung bedauerlich.
„Der seit 1996 währende und insbesondere seitens der IG Metall aggressiv geführte Konflikt dürfte noch einige Jahre die Juristen beschäftigen. Dem in der nächsten Instanz Unterlegenen steht unter Umständen der Weg bis zum Europäischen Gerichtshof offen“
– Zitat aus dem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 02.10.04 unter der Schlagzeile:
Niederlage für die IG Metall vor dem Landesarbeitsgericht.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der CGM, Detlef Lutz, äußerte sich sehr zufrieden über den Gerichtsbeschluß. In der Pressemitteilung seitens der CGM wird auf die Ankündigung der IG Metall, in die nächste Instanz gehen zu wollen, folgendes erwidert:
„Das LAG war nun die letzte Tatsacheninstanz. Sollte die IG-Metall in die Beschwerde zum BAG gehen, müsste sie der Vorinstanz Rechtsfehler nachweisen. Die aber hat es, so Detlef Lutz, nicht gegeben!“
- Zitat aus GPI – Gewerkschaftspolitischer Informationsdienst vom 02.10.04.