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Krankgeschriebene Arbeitnehmer ohne Anspruch auf finanziellen Urlaubsausgleich

Krankgeschriebene Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Arbeiters gegen ein Luftfrachtunternehmen zurück (Az: 5 Ca 3046/04).

Der Arbeitnehmer war auf Grund mehrerer Erkrankungen seit Anfang vergangenen Jahres ununterbrochen krankgeschrieben. Seinen Jahresurlaub von 32 Tagen konnte er deshalb nicht nehmen. Vor Gericht vertrat er die Auffassung, dass ihm als Gegenwert rund 3800 Euro zuständen.

Laut Urteil muss ein Jahresurlaub jedoch stets bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Ist dies wegen Krankheit nicht möglich, gilt der Urlaub als verfallen. Die Vorsitzende Richterin erinnerte im Urteil an den Erholungszweck des jährlichen Urlaubs, der mit einem bloßen finanziellen Ausgleich nicht erreicht werden könne.

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