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Insolvenzgeld - Umlage

für Arbeitgeber:
Hinweis zur Insolvenzgeld-Umlage


Hinweis zur Insolvenzgeld - Umlage:

Die Pleitewelle unter deutschen Unternehmen ist leider besonders auch im vergangenen Jahr ungebrochen gewesen. Eine der Folgen: Die Kostenbelastung der Unternehmen durch die Umlage für das Insolvenzgeld ist im ver-gangenen Jahr um mehr als ein Drittel gestiegen. Knapp 1,4 Milliarden Euro zuzüglich Verwalt-ungskosten in Höhe von etwa sechs Prozent müssen die Betriebe für diese Leistung auf-bringen. Darauf weist der Hauptverband der ge-werblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) hin.

Die Berufsgenossenschaften legen die Aufwendungen für das Insolvenzgeld (früher Konkursausfallgeld) im Auftrag der Bundes-anstalt für Arbeit auf die Unternehmen um - zusammen mit ihrer eigenen Beitragsrechnung, die dadurch in den Augen vieler Unternehmen zusätzlich belastet wird. So zieht auch die VBG die Beiträge für das Insolvenzgeld nur ein. Sie sind für die BGen lediglich ein durchlaufender Posten, haben also mit den VBG-Beiträgen nichts zu tun. Die Berufsgenossenschaften haben auch keinerlei Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen. Die Arbeitsämter zahlen das Insolvenzgeld an die Beschäftigten zahlungs-unfähig gewordener Betriebe aus, die damit einen Ersatz für verloren gegangene Lohnansprüche erhalten.

Die Zahl der Insolvenzmeldungen deutscher Unternehmen lag 2002 bei gut 38.000, 20 % höher als 2001. Die Aufwendungen für das Insolvenzgeld haben sich in den vergangenen Jahren dramatisch erhöht: Seit 1990 (noch ohne die Neuen Bundesländer) verzeichnen die Berufsgenossenschaften eine Verzehnfachung der Summe.

Der Beitragseinzug für das Insolvenzgeld wurde den Berufsgenossenschaften in den 70er Jahren vom Gesetzgeber übertragen, um die Verwaltungskosten für diesen Vorgang möglichst gering zu halten.

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