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Fusion der Zeitarbeitsverbände: Verhandlungs-ergebnisse zum neuen INZ-/MVZ-Tarifvertrag ab 01.01.2005

Am 23./24.09.2004 haben die INZ e.V. und die MVZ e.V. die Eckpunkte der Verhandlungsergebnisse mit den Christlichen Gewerkschaften zu einem neuen Gesamttarifvertrag veröffentlicht.

Was seit März 2004 im Gespräch ist, scheint nun Formen anzunehmen:
Die Fusion der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V. (Nürnberg) und der Mittelstandsvereinigung

Zeitarbeit e.V. (Berlin) zu einem Gesamtverband, dem AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister), der seinen Hauptsitz in Berlin haben soll, kommt ins Rollen.

Lesen Sie weitere Informationen zur Fusion und dem damit verbundenen neuen Tarifvertrag sowie das Eckpunktepapier der

Verbände in unserem Anhang.

"CGZP / AMP
Tarifvertrag - Eckpunkte

  • Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland

  • Probezeit: längstens sechs Monate

  • Befristung: max. drei Jahre; max. vier Verlängerungen

  • Arbeitszeiten: wahlweise:
    Jahres-, durchschnittliche Monats-, oder Wochenarbeitszeit;

    alternativ: Monatsarbeitszeit bei 20/21/22/23 Arbeitstagen

  • Arbeitszeitkonten: können geführt werden

    wenn ja:
    Höchstgrenze Guthabenstunden: 250 Stunden
    Höchstgrenze Minusstunden: 100 Stunden

    Dispositionsrecht:
    beim Arbeitgeber bis zur 150. Plusstunde
    Wahlrecht des Mitarbeiters ab 151. Plusstunde

  • Ausfallzeiten: Urlaub und Krankheit mit 7 Stunden (tarifliche Mindestarbeitszeit);
    alternativ: auf Basis der arbeitsvertraglich vereinbarten Mindestarbeitszeit

  • Mehrarbeit: Mehrarbeit, wenn schriftlich angeordnet und bestätigt.

    Zuschlagspflicht, wenn 20 % der tariflichen Mindestarbeitszeit / arbeitsvertraglich vereinbarte Mindestarbeitszeit überschritten wird;

    alternativ: Bezugnahme auf Arbeitszeitvolumen des Kundenbetriebes

  • Zuschläge:
    Mehrarbeit: 25 %;
    Nachtarbeit: 20 %;
    Feiertage: 50 %
    1. Mai, Ostersonntag,
    1. Weihnachtsfeiertag, Neujahr: 100 %

  • Urlaub: bis sechs Monate: Bundesurlaubsgesetz
    ab siebten Monat bis zu einem
    vollendeten Kalenderjahr: 24 Arbeitstage;
    bis drei Kalenderjahre: 25 Arbeitstage;
    ab dann: 26 Arbeitstage

  • Vermögenswirksame Leistungen:
    13,50 € ab dem siebten Beschäftigungsmonat

  • Altersvorsorge: Öffnungsklausel für zusätzliche Tarifverträge vorhanden

  • Jubiläumszahlung: mit Stichtagsreglung zum 01.01.2003
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