BZA-Analyse: DGB-Studie zur Zeitarbeit - wie die Gewerkschaft die Öffentlichkeit in die Irre führt
Die am 7.2.2011 vom DGB herausgegebene „Studie" mit dem Titel „Niedriglohn und Lohndumping im Verleihgewerbe" weist etliche Falschinformationen, methodische Schwächen und Ungereimtheiten auf. Im folgenden seien einige dieser Halbwahrheiten beschrieben. Die größte - und bewusste - Fehlinformation betrifft die DGB-Kernbotschaft, demzufolge Leiharbeitnehmer nur 50% des Gehalts von Stammbeschäftigten erhalten. Diese Aussage verzerrt die Realität massiv, denn der DGB vergleicht zwei völlig unterschiedliche Bereiche: Auf dem gesamten Arbeitsmarkt - zu dem u.a. Vorstandsvorsitzende, Topanwälte, Ingenieure oder Facharbeiter gehören - wird natürlich wesentlich mehr verdient, als in einer Branche, die gut zur Hälfte Hilfsarbeitern oder Menschen mit einfacher Qualifikation den (Wieder-) Einstieg ins Arbeitsleben ermöglicht. Die Kundenunternehmen vergeben überdurchschnittlich viele einfache Arbeiten an die Zeitarbeit - diese Auftragslage ist aber kein ernsthafter Beleg für die manipulative Schlagzeile: „Leiharbeitskräfte verdienen nur die Hälfte': Vielmehr verdeutlichen die „50%" nur die völlig unterschiedlichen Tätigkeitsstrukturen in Gesamtwirtschaft und Zeitarbeit. Dass Zeitarbeitnehmer oft weniger verdienen als „Stammbeschäftigte", ist kein Geheimnis. Diese Unterschiede sind in den letzten Jahren geringer geworden, teilweise ganz verschwunden. So berichtet selbst der DGB Bayern in seiner aktuellen Studie „Leiharbeit in Bayern" von Lohnunterschieden bei Hochqualifizierten von nur 5%, während es bei einfachen Tätigkeiten 25% sind.
(Quelle: BZA, Feb2011)