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BZA-Analyse: DGB-Studie zur Zeitarbeit - wie die Ge­werkschaft die Öffentlichkeit in die Irre führt

Die am 7.2.2011 vom DGB herausgegebene „Studie" mit dem Titel „Nied­riglohn und Lohndumping im Verleihgewerbe" weist etliche Falschinforma­tionen, methodische Schwächen und Ungereimtheiten auf. Im folgenden seien einige dieser Halbwahrheiten beschrieben. Die größte - und bewusste - Fehlinformation betrifft die DGB-Kernbot­schaft, demzufolge Leiharbeitneh­mer nur 50% des Gehalts von Stammbeschäftigten erhalten. Diese Aussage verzerrt die Realität massiv, denn der DGB vergleicht zwei völlig unter­schiedliche Bereiche: Auf dem gesamten Arbeitsmarkt - zu dem u.a. Vor­standsvorsitzende, Topanwälte, Ingenieure oder Facharbeiter gehören - wird natürlich wesentlich mehr verdient, als in einer Branche, die gut zur Hälfte Hilfsarbeitern oder Menschen mit einfacher Qualifikation den (Wieder-) Einstieg ins Arbeitsleben ermög­licht. Die Kundenunternehmen vergeben überdurchschnittlich viele einfache Arbeiten an die Zeitarbeit - diese Auf­tragslage ist aber kein ernsthafter Beleg für die manipula­tive Schlagzeile: „Leiharbeitskräfte verdienen nur die Hälfte': Vielmehr verdeutlichen die „50%" nur die völlig unterschiedlichen Tätigkeitsstrukturen in Gesamt­wirtschaft und Zeitarbeit. Dass Zeitarbeitnehmer oft weniger verdienen als „Stammbeschäftigte", ist kein Geheimnis. Diese Unterschiede sind in den letzten Jahren geringer geworden, teilweise ganz verschwunden. So berich­tet selbst der DGB Bayern in seiner aktuellen Studie „Leiharbeit in Bayern" von Lohnunterschieden bei Hochqualifizierten von nur 5%, während es bei einfachen Tätigkeiten 25% sind.

(Quelle: BZA, Feb2011)

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